Doch ab wann sind Naturholz-Möbel eigentlich Massivholzmöbel? Fakt ist: Nicht alle
Holzmöbel zählen hierzu. In dem Zusammenhang gibt es eine konkrete Regelung, die besagt, welche Einrichtungsgegenstände zu der Kategorie gehören. So müssen sämtliche Teile aus der Holzart bestehen – ausgenommen Schubladenböden und Rückwände – und muss massiv verarbeitet sein. Überdies darf das Werkstück ausschließlich aus dieser einen namensgebenden Holzsorte bestehen.
Oftmals werden Massivholzmöbel auch Vollholzmöbel genannt. Genau genommen existiert hier jedoch ein kleiner Unterschied. Dieser besteht darin, dass Vollholz im Ganzen aus dem Baumstamm gesägt wird. Um eine hohe Qualität zu erreichen, bedürfen die durchgehenden Bretter – das sogenannte Schnittholz – einer anspruchsvollen Verarbeitung. Häufig kommt für Möbel eine Kombination aus Voll- und Massivholz zum Einsatz.
Im Gegensatz dazu bezeichnet „Echtholz“ einen dehnbaren Begriff. Er vereint jegliche Werkstoffe, die ihren Ursprung in echtem Holz haben. Dazu zählen neben Massivholz ebenfalls Spanplatten, Sperr-, Leim- oder Schichtholz.