Wohnungsübergabeprotokoll: Warum sollte es gemacht werden?

Checkliste zur Wohnungsübergabe: Das ist wichtig
Auf einen Blick
✓ Check-up mit dem Wohnungsübergabeprotokoll
✓ Punkte, die aufgenommen werden sollten
✓ Tipps zur Wohnungsübergabe
Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Das Übergabeprotokoll für die Wohnung dient der Dokumentation verschiedener Punkte, welche die Mietsache betreffen. Üblicherweise entrichtet der Mieter vor dem Einzug eine Kaution, die nach dem Auszug zurückgezahlt wird. Diese Rückzahlung hängt davon ab, ob sich das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand befindet und frei von Schäden ist. Der Nachweis ebendieser Mängelfreiheit kann durch das Protokoll zur Wohnungsübergabe belegt werden. Kommt es zu einem Rechtsstreit um die Rückzahlung der Kaution, eignet sich das Protokoll als Beweis.
Wer erstellt das Wohnungsübergabeprotokoll?

Übrigens: Es herrscht keine Wohnungsübergabeprotokoll-Pflicht. Wird Ihnen ein Termin verweigert, gehen Sie die Aufgabe mit einem neutralen Zeugen an. Bilder unterstützen den Wahrheitsgehalt der Angaben.
Wohnungsübergabeprotokoll: Was muss rein?
Sind die Fenster undicht oder hat der Dielenboden Kratzer? Funktionieren die Steckdosen und wird das Wasser wirklich warm? Wie viele Schlüssel wurden ausgehändigt? Solche und ähnliche Informationen rund um die neuen vier Wände erfassen Sie möglichst vollständig.
Wie muss ein Wohnungsübergabeprotokoll aussehen?
- Adresse, Lage und Beschreibung der Wohnung
- Angaben zu Mieter und Hausverwaltung/Eigentümer
- aktuelle Zählerstände für Wasser, Gas, Strom sowie die Zählernummern
- Anzahl der ausgehändigten Schlüssel (für die Eingangs- und Haustür, Briefkasten, Keller, Tiefgarage etc.)
- sichtbare Schäden und Mängel
- Renovierungen und Reparaturen, die während des Mietzeitraums vorgenommen wurden
Dokumentieren Sie idealerweise jeden Raum einzeln und machen Sie Fotos vom Zustand der Böden, Wände, Fenster und Heizkörper.
Wohnungsübergabeprotokoll – Was gilt es noch zu beachten?
Halten Sie Mängel so detailliert wie möglich fest. Das macht es später einfacher, falls es zum Streit kommt. Ist ein gesprungenes Fenster nicht aufgeführt? Dann zieht die Hausverwaltung Sie im Nachgang womöglich zur Verantwortung. Unter Umständen verweigert sie die Herausgabe der Kaution oder reduziert diese. Nehmen Sie sich daher unbedingt genügend Zeit für die Besichtigung und prüfen Sie selbst Böden, Fußleisten, Fenstergriffe und Wasserhähne.
Stellen Sie sicher, dass die Wohnung bei der Begehung entweder durch Tageslicht oder eine Deckenbeleuchtung ausreichend hell ist, um Schäden gut erkennen zu können. Werfen Sie einen Blick auf sämtliche Türen und Fenster – schließen diese zuverlässig oder gibt es lose Scharniere? Sehen Sie genau hin, ob die Arbeitsplatte der Einbauküche Schrammen, Kratzer oder Schnittspuren aufweist. Testen Sie auch die Funktionsfähigkeit von Herd und Backofen. Nicht zuletzt empfiehlt es sich, die Toilettenspülung zu betätigen sowie alle Wasserhähne einmal aufzudrehen und abzuwarten, ob das Wasser heiß wird.
Vor der Wohnungsübergabe: Tipps zur Vorbereitung

- Fegen Sie noch einmal gründlich durch, damit die Räume besenrein sind.
- Haben Sie ein Hochbett installiert oder eine Duschvorhangstange montiert, müssen diese Dinge entfernt werden. Eine Ausnahme liegt vor, wenn das explizite Einverständnis vorliegt, dass sie in der Wohnung verbleiben dürfen. Vermerken Sie dies im Wohnungsübergabeprotokoll!
- Beim Auszug aus der Mietsache muss der alte Bewohner sicherstellen, dass eine Weitervermietung problemlos erfolgen kann. Löcher sollten beispielsweise zugespachtelt werden. Grundsätzlich existiert eine Renovierungspflicht für den Mieter, sie hängt jedoch unter anderem von der Mietdauer ab. Haben Sie nur wenige Monate unter dieser Adresse gelebt und keine großen Veränderungen an der Wand- oder Deckenfarbe vorgenommen, können Sie die Räume meist im aktuellen Zustand belassen. Anders sieht es aus mit gemusterten Tapeten oder bunten Wände aus. Denn es wird im Allgemeinen Wert auf eine neutrale Gestaltung gelegt. Achten Sie beim Renovieren auf gründliches Arbeiten und vermeiden Sie „Farbnasen“.
- Einige Klauseln in Mietverträgen sind übrigens unwirksam und sorgen dafür, dass die Renovierungspflicht erlischt. Bitten Sie den Mieterschutzbund ruhig vorab um eine Überprüfung Ihres Mietvertrags.
Sie bereiten einen Umzug vor oder suchen aktuell nach einer Wohnung? In unseren Umzugstipps erfahren Sie viele weitere nützliche Dinge für den Start im neuen Zuhause, zum Beispiel, was Sie beim Möbeltransport beachten müssen!