Wohnungsübergabeprotokoll: Warum sollte es gemacht werden?

Checkliste zur Wohnungsübergabe: Das ist wichtig
Auf einen Blick
✓ Check-up mit dem Wohnungsübergabeprotokoll
✓ Punkte, die aufgenommen werden sollten
✓ Tipps zur Wohnungsübergabe
Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Wohnungsübergabeprotokoll: PDF-Vorlage kostenlos herunterladen
Wer erstellt das Wohnungsübergabeprotokoll?

Warum ist ein Wohnungsübergabeprotokoll für Mieter und Vermieter wichtig?
Sind Mieter und Vermieter verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu erstellen?
Wohnungsübergabeprotokoll: Was muss rein?
Wie muss ein Wohnungsübergabeprotokoll aussehen?
Formelle Vorgaben existieren nicht, es sollte jedoch alles klar und deutlich beschrieben sein. Gültig wird das Übergabeprotokoll einer Mietwohnung, wenn beide Parteien unterzeichnet und das Datum bestätigt haben. Ein Exemplar erhalten Sie, eines bleibt beim Vermieter. Damit Sie nichts vergessen, finden Sie bei uns ein Übergabeprotokoll für Ihre Wohnung als PDF (kostenlos).
Hier präsentieren wir Ihnen zudem eine Wohnungsübergabe-Checkliste mit den wichtigsten Punkten, die enthalten sein sollten:
Adresse, Lage und Beschreibung der Wohnung
Angaben zu Mieter und Hausverwaltung/Eigentümer
aktuelle Zählerstände für Wasser, Gas, Strom sowie die Zählernummern
Anzahl der ausgehändigten Schlüssel (für die Eingangs- und Haustür, Briefkasten, Keller, Tiefgarage etc.)
sichtbare Schäden und Mängel
Renovierungen und Reparaturen, die während des Mietzeitraums vorgenommen wurden
Dokumentieren Sie idealerweise jeden Raum einzeln und machen Sie Fotos vom Zustand der Böden, Wände, Fenster und Heizkörper.
Wohnungsübergabe: Protokoll bei Einzug detailliert erstellen
Halten Sie Mängel so exakt wie möglich im Übergabeprotokoll einer Wohnung fest. Durch eine detaillierte Dokumentation des Zustands schaffen Sie ein sicheres Beweismittel und beugen späteren Unstimmigkeiten oder Streitfällen vor. Ist ein gesprungenes Fenster nicht aufgeführt? Dann zieht die Hausverwaltung Sie im Nachgang womöglich zur Verantwortung. Unter Umständen verweigert sie die Herausgabe der Kaution oder reduziert diese. Nehmen Sie sich daher unbedingt genügend Zeit für die Besichtigung und prüfen Sie selbst Böden, Fußleisten, Fenstergriffe und Wasserhähne.
Stellen Sie sicher, dass die Wohnung bei der Begehung entweder durch Tageslicht oder eine Deckenbeleuchtung ausreichend hell ist, um Schäden gut erkennen zu können. Werfen Sie einen Blick auf sämtliche Türen und Fenster – schließen diese zuverlässig oder gibt es lose Scharniere? Sehen Sie genau hin, ob die Arbeitsplatte der Einbauküche Schrammen, Kratzer oder Schnittspuren aufweist. Testen Sie auch die Funktionsfähigkeit von Herd und Backofen. Nicht zuletzt empfiehlt es sich, die Toilettenspülung zu betätigen sowie alle Wasserhähne einmal aufzudrehen und abzuwarten, ob das Wasser heiß wird.
Vor der Wohnungsübergabe: Tipps zur Vorbereitung

Nach dem Umzug muss die Wohnung nur noch abgenommen werden. Häufig erfolgt bei diesem Termin auch die Schlüsselübergabe. Um Probleme dabei zu vermeiden, können Sie vorab einiges unternehmen:
Fegen Sie noch einmal gründlich durch, damit die Räume besenrein sind.
Haben Sie ein Hochbett installiert oder eine Duschvorhangstange montiert, müssen diese Dinge entfernt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das explizite Einverständnis vorliegt, dass diese in der Wohnung verbleiben dürfen. Vermerken Sie den Sachverhalt im Wohnungsübergabeprotokoll!
Beim Auszug aus der Mietsache muss der bisherige Bewohner sicherstellen, dass eine Weitervermietung problemlos erfolgen kann. Löcher sollten beispielsweise zugespachtelt werden. Grundsätzlich existiert keine gesetzliche Renovierungspflicht für den Mieter. Übliche Gebrauchsspuren brauchen also nicht in jedem Fall ausgebessert zu werden. Regelungen zum Streichen von Wänden oder Decken sowie weiterer Schönheitsreparaturen werden üblicherweise im Mietvertrag vereinbart. Entsprechende Pflichten hängen unter anderem von der Mietzeit ab. Haben Sie nur wenige Monate unter dieser Adresse gelebt und keine Veränderungen an der Wand- beziehungsweise Deckenfarbe vorgenommen oder Mängel verursacht, können Sie die Räume meist im aktuellen Zustand belassen. Anders sieht es mit gemusterten Tapeten oder bunten Wänden aus, die Sie gestaltet haben. Der Zustand bei der Rückgabe muss im Normalfall dem bei der Übernahme entsprechen.
Mitunter sind Klauseln in Mietverträgen unwirksam, wenn Sie dem Mieter unverhältnismäßige Renovierungsarbeiten auferlegen. Bitten Sie den Mieterschutzbund ruhig vorab um eine diesbezügliche Überprüfung Ihres Mietvertrags.
Sie bereiten einen Umzug vor oder suchen aktuell nach einer Wohnung? In unseren Umzugstipps erfahren Sie viele weitere nützliche Dinge für den Start im neuen Zuhause, zum Beispiel, was Sie beim Möbeltransport beachten müssen!