Wohnungsübergabeprotokoll: Warum sollte es gemacht werden?

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Checkliste zur Wohnungsübergabe: Das ist wichtig

Die Unterschrift ist unter den Mietvertrag gesetzt, die ersten Kartons sind gepackt und der Umzug steht bevor. Zuvor gilt es aber noch, gemeinsam mit dem Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen. Ein solches Übergabeprotokoll für eine Wohnung beschreibt vorhandene Mängel in den Räumlichkeiten und hilft, dass bei einem späteren Auszug keine Unklarheiten entstehen.

Auf einen Blick

✓ Check-up mit dem Wohnungsübergabeprotokoll

✓ Punkte, die aufgenommen werden sollten

✓ Tipps zur Wohnungsübergabe

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll für eine Wohnung dient der Dokumentation verschiedener Punkte, welche die Mietsache betreffen. Üblicherweise entrichtet der Mieter vor dem Einzug eine Kaution, die nach dem Auszug zurückgezahlt wird. Diese Rückzahlung hängt davon ab, ob sich das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand befindet und frei von Schäden ist. Der Nachweis ebendieser Mängelfreiheit kann durch das Protokoll zur Wohnungsübergabe belegt werden. Kommt es zu einem Rechtsstreit um die Rückzahlung der Kaution, eignet sich das Protokoll als Beweis.

Wohnungsübergabeprotokoll: PDF-Vorlage kostenlos herunterladen

Welche Angaben gehören in das Übergabeprotokoll? Nutzen Sie unser Übergabeprotokoll-Muster kostenlos und gehen Sie gut vorbereitet zum Abnahmetermin. Egal, ob Sie ein Übergabeprotokoll für Vermieter oder Mieter suchen, mit unserer PDF-Vorlage haben Sie die relevanten Angaben im Blick.

Wer erstellt das Wohnungsübergabeprotokoll?

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Müssen Vermieter und Mieter das Übergabeprotokoll gemeinsam erstellen? Das Wohnungsübergabeprotokoll bei Ein- und Auszug sollten der Mieter und der Vermieter gemeinsam verfassen. Das Abnahmeprotokoll für die Wohnung wird optimalerweise bei einer gemeinsamen Begehung geschrieben, solange beziehungsweise sobald die Räume leer stehen. Denn nur so sind alle Wände, Fenster und Anschlüsse zugänglich und prüfbar. Das Übergabeprotokoll einer Wohnung ist folglich zweimal zu erstellen: vor dem Einzug und nach dem Auszug. Vermerken Sie also am besten schon rechtzeitig in Ihrer Umzugscheckliste , dass Sie Termine für die jeweiligen Übergaben ausmachen müssen.

Warum ist ein Wohnungsübergabeprotokoll für Mieter und Vermieter wichtig?

Kommt es zu Unstimmigkeiten beim Auszug – etwa darüber, ob ein Mangel bereits vor dem Einzug bestanden hat – stellt das Übergabeprotokoll ein nützliches Beweismittel dar. Das Wohnungsübergabeprotokoll ist für Mieter also sehr wichtig.

Sind Mieter und Vermieter verpflichtet, ein Übergabeprotokoll zu erstellen?

Laut Mietrecht herrscht keine Wohnungsübergabeprotokoll-Pflicht. Wird Ihnen ein Termin verweigert, gehen Sie die Aufgabe mit einem neutralen Zeugen an. Bilder unterstützen den Wahrheitsgehalt der Angaben.

Wohnungsübergabeprotokoll: Was muss rein?

Sind die Fenster undicht oder hat der Dielenboden Kratzer? Funktionieren die Steckdosen und wird das Wasser wirklich warm? Wie viele Schlüssel wurden ausgehändigt? Solche und ähnliche Informationen rund um die neuen vier Wände erfassen Sie möglichst vollständig. Wenn Sie umziehen, lässt sich der Zustand der Wohnung dadurch ganz klar beurteilen: Sie nehmen das vor dem Einzug erstellte Übergabeprotokoll der Wohnung zum Auszug mit, wenn die Wohnungsübergabe ansteht. So wird schnell klar, ob Schäden bereits vor dem Einzug bestanden haben oder nicht.

Wie muss ein Wohnungsübergabeprotokoll aussehen?

Formelle Vorgaben existieren nicht, es sollte jedoch alles klar und deutlich beschrieben sein. Gültig wird das Übergabeprotokoll einer Mietwohnung, wenn beide Parteien unterzeichnet und das Datum bestätigt haben. Ein Exemplar erhalten Sie, eines bleibt beim Vermieter. Damit Sie nichts vergessen, finden Sie bei uns ein Übergabeprotokoll für Ihre Wohnung als PDF (kostenlos).

Hier präsentieren wir Ihnen zudem eine Wohnungsübergabe-Checkliste mit den wichtigsten Punkten, die enthalten sein sollten:

  • Adresse, Lage und Beschreibung der Wohnung

  • Angaben zu Mieter und Hausverwaltung/Eigentümer

  • aktuelle Zählerstände für Wasser, Gas, Strom sowie die Zählernummern

  • Anzahl der ausgehändigten Schlüssel (für die Eingangs- und Haustür, Briefkasten, Keller, Tiefgarage etc.)

  • sichtbare Schäden und Mängel

  • Renovierungen und Reparaturen, die während des Mietzeitraums vorgenommen wurden

Dokumentieren Sie idealerweise jeden Raum einzeln und machen Sie Fotos vom Zustand der Böden, Wände, Fenster und Heizkörper.

Wohnungsübergabe: Protokoll bei Einzug detailliert erstellen

Halten Sie Mängel so exakt wie möglich im Übergabeprotokoll einer Wohnung fest. Durch eine detaillierte Dokumentation des Zustands schaffen Sie ein sicheres Beweismittel und beugen späteren Unstimmigkeiten oder Streitfällen vor. Ist ein gesprungenes Fenster nicht aufgeführt? Dann zieht die Hausverwaltung Sie im Nachgang womöglich zur Verantwortung. Unter Umständen verweigert sie die Herausgabe der Kaution oder reduziert diese. Nehmen Sie sich daher unbedingt genügend Zeit für die Besichtigung und prüfen Sie selbst Böden, Fußleisten, Fenstergriffe und Wasserhähne.

Stellen Sie sicher, dass die Wohnung bei der Begehung entweder durch Tageslicht oder eine Deckenbeleuchtung ausreichend hell ist, um Schäden gut erkennen zu können. Werfen Sie einen Blick auf sämtliche Türen und Fenster – schließen diese zuverlässig oder gibt es lose Scharniere? Sehen Sie genau hin, ob die Arbeitsplatte der Einbauküche Schrammen, Kratzer oder Schnittspuren aufweist. Testen Sie auch die Funktionsfähigkeit von Herd und Backofen. Nicht zuletzt empfiehlt es sich, die Toilettenspülung zu betätigen sowie alle Wasserhähne einmal aufzudrehen und abzuwarten, ob das Wasser heiß wird.

Vor der Wohnungsübergabe: Tipps zur Vorbereitung

schwarze Treppe die nach oben führt

Nach dem Umzug muss die Wohnung nur noch abgenommen werden. Häufig erfolgt bei diesem Termin auch die Schlüsselübergabe. Um Probleme dabei zu vermeiden, können Sie vorab einiges unternehmen:

  • Fegen Sie noch einmal gründlich durch, damit die Räume besenrein sind.

  • Haben Sie ein Hochbett installiert oder eine Duschvorhangstange montiert, müssen diese Dinge entfernt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das explizite Einverständnis vorliegt, dass diese in der Wohnung verbleiben dürfen. Vermerken Sie den Sachverhalt im Wohnungsübergabeprotokoll!

  • Beim Auszug aus der Mietsache muss der bisherige Bewohner sicherstellen, dass eine Weitervermietung problemlos erfolgen kann. Löcher sollten beispielsweise zugespachtelt werden. Grundsätzlich existiert keine gesetzliche Renovierungspflicht für den Mieter. Übliche Gebrauchsspuren brauchen also nicht in jedem Fall ausgebessert zu werden. Regelungen zum Streichen von Wänden oder Decken sowie weiterer Schönheitsreparaturen werden üblicherweise im Mietvertrag vereinbart. Entsprechende Pflichten hängen unter anderem von der Mietzeit ab. Haben Sie nur wenige Monate unter dieser Adresse gelebt und keine Veränderungen an der Wand- beziehungsweise Deckenfarbe vorgenommen oder Mängel verursacht, können Sie die Räume meist im aktuellen Zustand belassen. Anders sieht es mit gemusterten Tapeten oder bunten Wänden aus, die Sie gestaltet haben. Der Zustand bei der Rückgabe muss im Normalfall dem bei der Übernahme entsprechen.

  • Mitunter sind Klauseln in Mietverträgen unwirksam, wenn Sie dem Mieter unverhältnismäßige Renovierungsarbeiten auferlegen. Bitten Sie den Mieterschutzbund ruhig vorab um eine diesbezügliche Überprüfung Ihres Mietvertrags.

Sie bereiten einen Umzug vor oder suchen aktuell nach einer Wohnung? In unseren Umzugstipps erfahren Sie viele weitere nützliche Dinge für den Start im neuen Zuhause, zum Beispiel, was Sie beim Möbeltransport beachten müssen!

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