Kindersitzbefestigung im Auto
Kindersitzbefestigung im Auto: Das müssen Eltern wissen
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der i-Size-Standard, der die Kindersitze nach Größen einteilt, löst die ältere ECE Reg. 44, die sich nach Gewichtsklassen richtet, langfristig ab.
- Es gibt zwei Möglichkeiten beim Kindersitz-Einbau: Die Installation über den Dreipunktgurt des Autos oder die ISOFIX-Kindersitz-Befestigung mit speziellen Ösen, die direkt mit der Karosserie des Wagens verbunden sind.
- Aufgrund der deutlich geringeren Fehlerquote gilt die Installation mittels ISOFIX bei der Kindersitzbefestigung im Auto als sicherer.
Welche Kindersitz-Gruppen werden unterschieden?
Die Einteilung nach i-Size-Standard
Der neuere, erstmals seit 2013 gültige, i-Size-Standard teilt die Kindersitzklassen nach der Körpergröße ein. Erhöhungen nach dieser Norm unterliegen höheren Sicherheitsstandards und müssen zum Beispiel einen Seitenaufpralltest bestehen. Darüber hinaus erfolgt die Befestigung immer mit ISOFIX und verpflichtet die Kleinsten zu rückwärtsgerichtetem Fahren, bis sie mindestens 15 Monate alt sind. Etabliert haben sich inzwischen folgende Gruppierungen:
Babyschalen bis circa 80 cm Körpergröße, was etwa der bisherigen Gruppe 0/0+ entspricht. Gesichert wird Ihr Schatz mit einem 5-Punkt-Gurtsystem.
Kindersitze I-Size 61-105 cm: Kleinkindersitze mit integriertem Gurtsystem, die sich für eine Körpergröße von 61 bis 105 cm eignen – die bisherige Gruppe I.
Kindersitze I-Size 100-150 cm: Folgesitze für Kinder mit einer Körpergröße zwischen 100 und 150 cm. Hier kommt der wageneigene Fahrzeuggurt zum Anschnallen zum Einsatz, die Kindersitzbefestigung im Auto erfolgt jedoch über ISOFIX.
Kindersitze I-Size 76–150 cm: Solche Modelle decken einen besonders langen Nutzungszeitraum ab und wachsen vom Kleinkindalter bis ins Schulalter mit. Sie kombinieren oft ein integriertes Gurtsystem für kleinere Kinder mit der späteren Nutzung des fahrzeugeigenen Dreipunktgurtes.
Gut zu wissen: Die neue Einteilung nach Größe soll zum einen die Wahl des passenden Sitzes erleichtern und zum anderen einen zu frühen Umstieg verhindern. Gleichzeitig soll das Verletzungsrisiko minimiert werden, indem das Kind mindestens bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärtsgerichtet fährt. Die Installation mittels ISOFIX soll den Kindersitz-Einbau besonders einfach machen. Diese Möglichkeit zur Befestigung ist seit November 2014 für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben.
Allerdings ist auf dem mittleren Rücksitzplatz, einer eventuellen dritten Sitzreihe oder dem Beifahrersitz in der Regel keine entsprechende Vorrichtung zur Befestigung zu finden und auch das Nachrüsten kompliziert. Vor allem Besitzer älterer Autos, von Young- oder Oldtimern sowie von Wohnmobilen müssen mit dem Verkaufsverbot nach der alten Norm nun kreativ werden, wenn sie Kinder mit entsprechender Größe transportieren möchten. Da ist es nur gut, dass es ebenfalls i-Size-Modelle gibt, bei denen sich der Kindersitz auch ohne ISOFIX befestigen lässt. Langfristiges Ziel der i-Size-Norm ist es übrigens, dass künftig jedes Auto mit jedem Kindersitz kompatibel ist.
Die Einteilung nach ECE Reg. 44
Die ECE Reg. 44-Norm verfolgt eine Einteilung nach fest definierten Gewichtsklassen, was ein Vorwärtsfahren der Kinder bereits ab einem Gewicht von 9 Kilogramm ermöglicht. Allgemein wird das vorwärtsgerichtete Fahren erst ab 2 Jahren empfohlen. Zudem gibt es seit dem 1. September 2023 ein Verkaufsverbot von Kindersitzen nach dieser Norm. Lediglich ein Abverkauf der Lagerware war bis zum 31. August 2024 noch gestattet. Die Nutzung dieser Sitze ist noch erlaubt.
Klasse 0: Bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm fahren die Allerkleinstern in einer Babyschale mit 5-Punkt-Autogurt und rückwärtsgerichtet mit.
Klasse 0+: Ebenfalls ab Geburt geeignet, jedoch mit einer Zulassung bis 13 Kilogramm, sind Babyschalen dieser Klasse. Auch hier wird Ihr Baby mit einem 5-Punkt-Gurt gesichert und fährt rückwärtsgerichtet im Auto mit.
Klasse I: Hierunter fallen alle Kindersitze und Reboarder, die mit einem Gewicht von 9 bis 18 Kilogramm genutzt werden dürfen. Im Kindersitz fährt Ihr Sprössling dann bereits vorwärts-, im Reboarder darf er noch rückwärtsgerichtet fahren.
Klasse II: Zugelassen von 15 bis 25 Kilogramm handelt es sich bei dieser Gruppe um Sitzerhöhungen mit oder ohne Rückenstütze, auf denen Ihr Kind mit dem normalen Dreipunktgurt des Autos gesichert ist. Für diese Gewichtsklasse gibt es jedoch auch Reboarder, in denen Ihr Schatz noch rückwärtsgerichtet fahren kann und von einem entsprechenden 5-Punkt-Gurtsystem gehalten wird.
Klasse III: Kindersitze dieser Klasse eignen sich für kleine Passagiere mit einem Gewicht von 22 bis 36 Kilogramm und kommen dann meist in Form einer Sitzerhöhung mit oder ohne Rückenstütze daher. Die Fahrtrichtung ist vorwärts. Dementsprechend gilt auch hier eine Gurtbefestigung mit dem normalen Autogurt.


Kindersitze
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Einbau von Kindersitzen: Welche Möglichkeiten gibt es?
Viele Eltern sind wahrscheinlich schon bei der Kindersitzbefestigung im Auto verzweifelt – vor allem, wenn man eine Babyschale mittels Gurtbefestigung montieren möchte. Das ist manchmal nicht gerade unkompliziert. Erschreckend ist, dass Feldstudien seit Jahren belegen, dass etwa die Hälfte aller Kindersitze in Deutschland falsch im Auto installiert wurde. Dabei passieren gerade bei der Befestigung von Babyschalen und Kleinkindersitzen häufig Einbaufehler, wenn diese mit dem Dreipunktgurt des Fahrzeuges erfolgt.
Fehlerquellen sind hier etwa Gurte, die nicht straff genug gezogen wurden, oder die Verwechslung von Becken- mit Schultergurten. Genau diese falsch eingebauten Kindersitze sind dann auch eine der häufigsten Ursachen von Unfallverletzungen bei Kindern. Um die Kindersitzbefestigung im Auto einfacher und unkomplizierter zu machen, wurde daher das ISOFIX-Befestigungssystem entwickelt, das den Kindersitz fest mit dem Fahrzeugsitz verbindet. Für die Kindersitzbefestigung im Auto sind demnach aktuell noch zwei Varianten üblich.
Die Gurtbefestigung über das wageneigene System:
Die ISOFIX-Kindersitz-Befestigung:
Bei dieser Variante nutzt man spezielle Verankerungen. Dabei handelt es sich um Ösen, die starr mit der Karosserie verbunden sind. Ein ISOFIX-Kindersitz besitzt Zangen, die in die Ösen eingehakt werden. Denkbar einfach ist auch der Einbau: Ein Kindersitz mit ISOFIX-System birgt nur ein geringes Fehlerpotenzial. Farbige Anzeigen auf der Halterung geben Auskunft darüber, ob die Verbindung eingerastet ist.
Viele ISOFIX-Exemplare verfügen über zusätzliche Haltevorrichtungen, die die Fahrt noch sicherer machen sollen. Ein sogenannter Top Tether ist ein Haltegurt, der den Kindersitz zusätzlich mit dem Fahrzeug verbindet. Andere Ausführungen haben einen Stützfuß, dieser stabilisiert nach vorne. Achten Sie jedoch darauf, dass der Fuß nicht auf einem Staufach im Fahrzeugboden steht, denn diese geben leicht nach. Für die Kleinsten sind Babyschalen mit ISOFIX-Stationen ideal. Die Basisstation wird als Verankerungspunkt mittels ISOFIX fest im Auto installiert und die Babyschale einfach darauf festgeklickt.
Gut zu wissen: Je nach Modell kann ein ISOFIX-Kindersitz in Fahrzeugen ohne ISOFIX-Halterung mit dem normalen Fahrzeuggurt befestigt werden, sofern der Kindersitz dafür zugelassen ist.
Was ist die bessere Kindersitzbefestigung fürs Auto: Gurt oder ISOFIX?
Da sich mit ihr die Quote der falsch eingebauten Kindersitze deutlich reduziert, gilt die ISOFIX-Kindersitz-Befestigung im Auto als sicherer und sollte aus diesem Grund stets der Gurtinstallation vorgezogen werden, falls möglich. Letztendlich entscheiden Sie, welches System besser zu Ihnen passt. Wird zum Beispiel ein Kindersitz ab 1 Jahr ohne ISOFIX mit dem Fahrzeuggurt befestigt, ist dieser dadurch flexibler in Autos ohne ISOFIX-Halterung nutzbar, benötigt jedoch eine sorgfältige und korrekte Montage. Ein Kindersitz ab 1 Jahr mit ISOFIX lässt sich besonders einfach und sicher im Fahrzeug verankern, verspricht meist mehr Stabilität und reduziert das Risiko von Einbaufehlern, setzt aber in der Regel passende ISOFIX-Befestigungen im Auto voraus.


Babyschalen und Basisstationen
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Was ist beim Einbau von Kindersitzen zu beachten?
Bevor Sie den Kindersitz einbauen, sollten Sie zunächst über den richtigen Platz nachdenken. Wo die Installation eines Sitzes in Ihrem Fahrzeug zugelassen ist, entnehmen Sie der Bedienungsanleitung. Üblicherweise dienen die Außensitze im Wagenfond oder der Beifahrersitz zur Befestigung. Letzterer wird oft kritisch gesehen, vor allem für die Jüngsten. Denn möchten Sie hier eine Babyschale im Auto befestigen, muss diese rückwärtsgerichtet und der Airbag für den Beifahrer abgeschaltet sein.
Doch auch ältere Kinder sitzen hinten besser, denn der Gurtkraftbegrenzer und der Airbag vorne sind für Erwachsene konzipiert und können die Schutzwirkung des Kindersitzes beeinträchtigen. Zudem ist die Gurtposition nicht optimal, um diesen zuverlässig zu halten.

Den richtigen Kindersitz auswählen
Es gibt eine sehr große Auswahl im Bereich der Kindersitze. Wie lange Ihr Kind das jeweilige Modell nutzen kann, wird über die gültigen EU-Normen geregelt und gibt einen guten Überblick, worauf Sie bei der Auswahl und beim Kauf achten sollten. Als genauer und sicherer gilt die Norm nach dem i-Size-Standard, der die Gruppierungen nach der Körpergröße vorgibt, sodass Sie eine bessere Einschätzung haben, ab wann Sie welchen Kindersitz nutzen können. So wird die Gefahr eines zu frühen Umstiegs verhindert und Ihr Liebling hat stets auch die passenden körperlichen Voraussetzungen.
Damit müssen Sie sich auch nicht fragen, welchen Kindersitz Sie ab 4 Jahren nutzen können, sondern können sich sicher sein, dass ein Folgesitz für Kinder mit einer Körpergröße von 100 bis 150 cm genau passend ist – sofern Ihr Kind diese Größenmarke natürlich schon geknackt hat. Gleichzeitig bestimmt sich so auch der Zeitpunkt, ab wann Ihr Kind auf eine Sitzerhöhung gesetzt und so im Auto transportiert werden darf.
Folgesitze verfügen nicht mehr über ein integriertes Gurtsystem, sondern nutzen den wageneigenen Sicherheitsgurt zur Befestigung der Sitzerhöhung. Ab wann Sie keine Kindersitze mehr brauchen, ist über die Straßenverkehrsordnung (StVO) ebenfalls klar definiert: Ab dem 12. Geburtstag oder wenn Ihr Kind die Größenmarke von 150 cm überschreitet, darf es vollends auf eine Sitzerhöhung verzichten und die Kindersitzpflicht im Auto erlischt. Der Sicherheitsgurt ist selbstverständlich dennoch stets anzulegen.

